2 · Bürgerbegehren / Hämmerle-Areal
Bürgerbegehren Hämmerle-Areal – Ziele und Ablauf
Das Ziel des Bürgerbegehrens ist es, den am 21. April 2026 getroffenen Beschluss des Rates zum Verkauf des Hämmerle-Areals an die „Lake-Hotel Meersburg Verpachtungs-GmbH“ und die „GSW-Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau Baden-Württemberg mbH“, Sigmaringen, aufzuheben und die Bürgerschaft über die Frage der baulichen Nutzung dieses wertvollen Kernstücks Meersburgs im Rahmen eines Bürgerentscheids abstimmen zu lassen.
Die Kontroverse: Gemischte Bebauung Wohnbau / Hotel
Die kontroverse Debatte wird um die Frage geführt, welche Bebauung an diesem Standort angemessen ist. Die Bürgerinitiative kritisiert insbesondere die Wohnbebauung und die Dimension des Gesamtprojekts. Sie befürchtet Veränderungen des Ortsbilds, eine stärkere bauliche Prägung der zum See hin exponierten Lage und Auswirkungen auf die soziale Struktur Meersburgs durch eine zunehmende Zweitwohnungsdichte und Wohnraumspekulationen (spekulationssteuerfreier Verkauf nach 10 Jahren Haltefrist).
Ziele und Ablauf
Für ein einreichungsfähiges Bürgerbegehren ist ein Quorum von 7 % der wahlberechtigten Meersburger Bürger erforderlich. Die Einreichungsfrist liegt innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung des Ratsbeschlusses.
Wird das Bürgerbegehren für zulässig erklärt (Frist: zwei Monate nach Einreichung), ist die Stadtverwaltung verpflichtet, einen Bürgerentscheid innerhalb von vier Monaten durchzuführen.
In Baden-Württemberg ist der Bürgerentscheid ein verbindliches kommunales Abstimmungsverfahren, das bei Erreichen des Quorums von 20 % der wahlberechtigten Bürger eine Aufhebung eines Beschlusses des Gemeinderates zur Folge hat.
Die Unterschriftensammlung
Für die Unterschriftensammlung wurde ein Formblatt erstellt, das den formalen Vorgaben für ein Bürgerbegehren in Baden-Württemberg laut der Gemeindeordnung und dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg entsprach. Die Unterschriftensammlung fand im Juli 2026 statt. Es wurden 895 Unterschriften gesammelt. Davon wurden 853 durch die Verwaltung als gültig erklärt. Das erforderliche 7-Prozent-Quorum von 345 Unterschriften wurde dabei weit übertroffen und dokumentiert das starke öffentliche Interesse an der Herbeiführung eines Bürgerentscheids.
Zulassung oder Rückweisung – die Ratsentscheidung
Nach Anerkennung der Erreichung des Quorums auf Basis der gesammelten Unterschriften prüft die Verwaltung, ob das Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist und gibt dem Gemeinderat eine Sitzungsvorlage zur Abstimmung.
Die Prüfung durch die Verwaltung, unterstützt durch ein externes Gutachten der Stuttgarter Kanzlei iuscomm, resultierte in einer Unzulässigkeitsbewertung des Bürgerbegehrens in einer Gemeinderatssitzung am 15. September 2026, da laut Gutachten ein erforderlicher Kostendeckungsvorschlag in dem Bürgerbegehren nicht enthalten war.
Ist ein Kostendeckungsvorschlag erforderlich oder nicht?
Die Stadt stützt sich auf eine externe rechtliche Prüfung des Bürgerbegehrens durch die Kanzlei iuscomm, Stuttgart, vertreten durch Rechtsanwalt Schenner. Darin wird ausgeführt, dass das Bürgerbegehren abzuweisen ist, da kein Kostendeckungsvorschlag in dem Begehren enthalten ist.
Eine Expertise des Vereins Mehr Demokratie e. V., vertreten durch Dr. Edgar Wunder, kommt aufgrund laufender Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts zu einem gegensätzlichen Urteil. Demnach ist speziell im vorliegenden Falle kein Kostendeckungsvorschlag erforderlich, da es sich um künftig zu erwartende Einnahmen handelt, für die kein Kostendeckungsvorschlag in einem Bürgerbegehren erforderlich ist.
Das Bürgerbegehren Hämmerle-Areal Meersburg ist in der Datenbank Bürgerbegehren des Vereins Mehr Demokratie e. V. als Verfahren Nr. 12758 geführt. Die Datenbank umfasst über 9.900 Bürgerbegehren und Bürgerentscheide aus allen 16 Bundesländern.
Chronologie des Bürgerbegehrens
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 21.04.2026 | Verkaufsentscheidung des Gemeinderates für das Hämmerle-Areal; Start der 3-Monatsfrist zur Einreichung eines Bürgerbegehrens |
| 04.07.2026 | Start der Unterschriftensammlung |
| 17.07.2026 | Die Initiative übergibt dem Bürgermeister 763 Unterschriften |
| 30.07.2026 | Bis Ende der Unterschriftensammlung gehen 895 Unterschriften ein |
| 15.09.2026 | In der Gemeinderatssitzung wird das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt |
| September 2026 | Stadt veröffentlicht Informationen zur Entscheidung |
| 02.10.2026 | Diskussion über die rechtliche Begründung |
| 06.10.2026 | Diskussion über alternative Wege, darunter einen Bürgerentscheid des Gemeinderats |
| 07.10.2026 | Weiteres Vorgehen weiterhin offen |
Zeitungsartikel
Schriftwechsel Verwaltung
Offizielle Informationen der Stadt stehen auf der Seite zum Hämmerle-Areal und zur Liegewiese. Das Ratsinformationssystem dokumentiert die Kommunalpolitik.
- Stadt Meersburg – Hämmerle-Areal und Liegewiese
- Ratsinformationssystem
- Datenbank Bürgerbegehren, Verfahren 12758
Akteure
| Akteur | Rolle |
|---|---|
| Stadt Meersburg | Verwaltung, Eigentümerin bzw. Projektpartnerin |
| Gemeinderat | Entscheidung über Projekt und Zulässigkeit |
| Robert Scherer | Bürgermeister |
| Alexandra Mahl, Thomas Rieger | Vertrauenspersonen |
| Boris Mahl | Unterstützer bei der Übergabe |
| Investorengruppe | Vorgesehener Projektpartner |
| Externe Anwaltskanzlei | Rechtliche Prüfung der Zulässigkeit |