1 · Historie
Vom Fabrikgelände zum Areal für touristische Nutzung
Nach dem Abriss der Hämmerle-Fabrik in den 90er-Jahren wurde das Areal im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Uferpromenade im Jahr 2000 als Sondergebiet für touristische Nutzung erklärt. Dies schloss ausdrücklich die Bebauung zu Wohnzwecken aus.
Auszug aus dem Bebauungsplan Uferpromenade
Sondergebiet „Kultur, Tourismus“. Gemäß § 11 BauNVO wird ein Sondergebiet „Kultur, Tourismus“ festgesetzt. Auf dieser Fläche sind bauliche Anlagen für kulturelle Einrichtungen, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Schank- und Speisewirtschaften sowie Garagen und überdachte Stellplätze für Kraft- und Wasserfahrzeuge zulässig. Soweit sie einer der zulässigen Anlagen zuzurechnen ist, ist auch Wohnnutzung zulässig.
Hotelplanung
Seit 2000 wurden verschiedene Pläne zur Hotelbebauung durch Investoren und Bauträger präsentiert, die jedoch alle nicht zur Ausführung kamen.
2023 war die Planung mit einem Investor wohl schon so weit fortgeschritten, dass die Verwaltung Meersburgs den Erlös aus dem Verkauf des Areals schon als feste Größe im Haushalt aufgenommen hatte. Da der Verkauf letztendlich scheiterte, musste ein Überbrückungskredit von etwa 3 Mio. € aufgenommen werden, um das Finanzloch zu schließen.
Schließlich wurde 2026 durch die Projektpartner „Lake-Hotel Meersburg Verpachtungs-GmbH“ und die „GSW-Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau Baden-Württemberg mbH“, Sigmaringen, eine kombinierte Hotel- und Wohnbebauung präsentiert, mit folgender Konzeption:
Hotel
- 4-Sterne-Superior-Standard mit 98 Zimmern
- Hotelzimmer, Frühstücksbereich und Tagungsräume
- Fitness- und Wellnessbereich
- Parkierung, Kiosk und öffentliche Toiletten
Wohnbebauung
- 2 Gebäudekomplexe
- Insgesamt 30 Wohneinheiten
- Freier Verkauf der Wohnungen durch den Investor
Der Gemeinderat Meersburgs hat am 21. April 2026 mehrheitlich den Verkauf des Areals an die Projektpartner zum Bodenrichtwert von 1.065 €/m² beschlossen. Das gesamte Areal umfasst etwa 8.000 m².
Laut der Verwaltung Meersburgs weist das ehemalige Fabrikgelände noch eine Bodenkontamination auf, die eine Entsorgung des Bodenaushubs erfordert. Die Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Investors bzw. sind in dem gegenüber dem Marktwert stark reduzierten Verkaufspreis schon eingepreist.